Erhebung und Verarbeitung bei Verwendung des Bewerbungsformulars
Bei der Nutzung des Bewerbungsformulars erheben wir Ihre personenbezogenen Daten nur in dem von Ihnen zur Verfügung gestellten Umfang. Hierzu gehören Ihre Kontaktdaten (z.B. Name, E-Mail Adresse, Telefonnummer), Angaben zu Ihrer beruflichen Qualifikation und Ausbildung, Angaben zu beruflichen Weiterbildungen sowie leistungsspezifische Nachweise.
Die Datenverarbeitung dient dem Zweck der Kontaktaufnahme und der Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses mit Ihnen. Die Bereitstellung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO i.V.m. § 26 Abs. 1 BDSG zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Durchlaufen des Bewerbungsverfahrens als Arbeitsvertragsanbahnung).
Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für die Aufnahme in unseren Bewerberpool erteilt haben, z.B. durch Abhaken einer Checkbox, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit uns gegenüber widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
Sofern im Rahmen des Bewerbungsverfahrens besondere Kategorien von personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO bei Bewerbern angefragt werden, wie z.B. Angaben zum Grad der Schwerbehinderung, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 lit. b. DSGVO, damit wir die aus dem Arbeitsrecht und dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes erwachsenden Rechte ausüben und unseren diesbezüglichen Pflichten nachkommen können.
Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Ihre Daten werden anschließend spätestens nach sechs Monaten gelöscht, sofern Sie der weitergehenden Verarbeitung und Nutzung nicht zugestimmt haben. Sofern es im Anschluss an das Bewerbungsverfahren zu einem Beschäftigungsverhältnis kommt, werden die bereitgestellten Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO i.V. m. § 26 Abs. 1 BDSG für die Zwecke der Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses weiterverarbeitet und anschließend in die Personalakte überführt.
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